![]() |
![]() ![]() |
|
![]() |
Auch für uns war es dringend notwendig, unsere Unkenntnis in der bundesdeutschen Naturschutzgesetzgebung zu beseitigen. Einige wichtige Abschnitte, die zum besseren Verständnis der Schutzkategorien dienen sollen, möchten wir Ihnen auf der nächsten Seite zur Kenntnis geben.
Das Bundesnaturschutzgesetz ist ein Rahmengesetz und wird durch die Ländernaturschutzgesetze ausgefüllt.
Nach geltendem bundesdeutschem Recht kann derzeit für ein bestimmtes zu schützendes Gebiet zwischen den Kategorien Nationalpark, Naturschutzgebiet, Naturpark oder Landschaftsschutzgebiet ausgewählt werden.
Der Gesetzestext für alle diese Kategorien liest sich gut, die bundesdeutsche Praxis sieht jedoch differenzierter aus, wie uns der Naturschutzreferent des Deutschen Alpenvereins, Herr Dr. Röhle, bei seinem Besuch in der Sächsischen Schweiz mitteilte. Nach seinen Erfahrungen stellen derzeit nur Naturschutzgebiet und Nationalpark einen wirksamen Schutz dar. Im Naturpark genießt die touristische Erschließung die Priorität, dies wollen wir gerade verhindern, und das Landschaftsschutzgebiet (LSG) ist eine sehr schwache Kategorie.
Für die Sächsische Schweiz ist zwar laut Einigungsver- trag der Landschaftspflegeplan für das "LSG Sächsische Schweiz" noch gültig, für die Zukunft reicht der Status "LSG" für die Sächsische Schweiz als einmaliger Kom- plex aus Natur, Kulturlandschaft und Gemeinden keines- falls.
Ein Status des erhöhten Landschaftsschutzes ist dringend notwendig. In der ursprünglichen Konzeption vom Frühjahr 1990 war dies so vorgesehen:
Der jetzige Nationalpark lag inmitten der "Nationalpark-REGION". Ein Viertle der Gebirges war Nationalpark, die restlichen drei Viertel erhielten eine NEUE Kategorie des erhöhten Landschaftsschutzen, z.B. "Naturschutzpark" genannt. |
Leider fiel diese sehr gute Konzeption im Zuge der deutschen Einheit unter den Tisch...
Somit bleiben für die Zukunft drei mögliche Varianten für den gesetzlichen Schutz des gesamten Gebirges:
1. In das Bundesnaturschutzgesetz wird eine Kategorie des erhöhten Landschaftsschutzes aufgenommen. Dies wird auf Grund der Zähigkeit von Gesetzesverände- rungen längere Zeit dauern. |
2. In der Sächsischen Naturschutzgesetzgebung wird die Kategorie LSG bedeutend aufgewertet. Es wird z.B. eine Schutz-Kategorie "LSG Nationaler Bedeutung" geschaffen. |
3. Wenn man das bisherige LSG "Sächsische Schweiz" als für den Tourismuns erschlossen betrachtet, könnte die Kategorie "Naturpark" mit eindeutiger Priorität für den Natur- und Landschaftsschutz auf die Sächsische Schweiz zugeschnitten werden. Eine touristische Erschließungstätigkeit müßte aus- geschlossen werden. Im Naturpark müssen auch großflächige Naturschutz- gebiete eingerichtet werden. |
Am günstigsten erscheint uns als Nahziel die zweite Variante. Die erste Variante nimmt sehr viel Zeit in Anspruch, die wir im Moment nicht haben. Sie muß jedoch Fernziel bleiben.
Die dritte Variante ist in unseren Augen nur eine "Notvariante", die nur bei großer Gefahr für die Natur zur Anwendung kommen sollte.
Entscheidend wird nicht die juristische Form der Schutzkategorie sein, sondern ihr Inhalt. Ohne ausreichenden gesetzlichen Rückenhalt könnte es jedoch passieren, daß z.B. bei der für die Gemeinden sicher notwendigen Fremdenverkehrsentwicklung oder bei der Anlegung von Gewerbegebieten das schnelle Geschäft und nicht die oft teure umweltverträgliche Lösung zählt.
Der heutige Stand zum Thema Schutz der gesamten Sächsischen Schweiz ist keineswegs befriedigend. Deshalb ist es gut, daß unsere "Sächsische Schweiz-Initiative" nachdrücklich den Willen vieler Zehntausender Bürger unterstreicht, das gesamte Gebirge unter höchstmöglichen Schutz zu stellen.
Das Hauptaugenmerk muß dabei auf der Schaffung einer wirksamen Schutzkategorie für die drei Viertel des Gebirges liegen, die außerhalb des Nationalparkes liegen.
Als letzter Schritt könnte, wie von Dr. J. Sturm von der Schutzgemeinschaft "Sächsische Schweiz" angeregt, ein grenzüberschreitender "EUROPA-Park" Sächsisch-Böhmische Schweiz in Angriff genommen werden, aber bis dahin wird noch etwas Zeit vergehen.