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"Touristische Rundflüge über der Sächsischen Schweiz vom 1.3. bis 30.10., Service für privaten und kommerziellen Flugbetrieb...
Unser Nutzen: Erschließung der Sächsischen Schweiz für den einzelnen Touristen," verkündet die Werbung einer einheimischen Flug-GmbH. Zielgruppen sollen Reisebüros und Hotels sowie Privatpersonen mit eigener Flugzeugtechnik sein.
Ob es die ehemaligen Offiziere sind, wir wissen es noch nicht, aber aufgeben werden die zu Unternehmern gewandelten Genossen bestimmt nicht. Denn das schnelle Geld lockt.
Die über 50.000 Unterzeichner der Sächsische Schweiz-Initiative fordern aber: Diese Art des Exklusivtourismus gehört nicht in die Nationalpark-Region.
Wir werden uns nicht damit abfinden, daß die Interessen einiger Begüterter und einiger Jungunternehmer wichtiger als die Erholung vieler tausender "sanfter" Touristen, Wanderer, Bergsteiger und wichtiger als die Lebensbedingungen der Einwohner des Gebirges sind.
Ein Schreiben der engagierten Gemeindevertretung des Kurorts Gohrisch, welches ebenfalls der Landesregierung übergeben wurde und für das wir uns bedanken möchten, ist auf dieser Seite abgebildet.
Leider sind mit der schnellen Vereinigung alle Diskussionen über Flugrouten und -korridore hinfällig geworden, denn das Bundesrecht kennt noch keine Flugvorbehaltsgebiete für Nationalparke oder ähnlich wertvolle Gebiete. Nur das Landen oder Starten ist im Nationalpark nicht gestattet, vom NICHT-Überfliegen ist keine Rede.
Deshalb ist es dringend erforderlich, einen Antrag an den Verkehrsminister der Bundesrepublik zu stellen. Westdeutsche Naturschützer ermutigen uns in unserem Anliegen, warum sollte eine richtungsweisende Initiative nicht aus Sachsen kommen?
Mit dem Votum der Unterzeichner der Initiative gegen kommerzielle und touristische Tiefflüge haben wir die denkbar günstigsten Voraussetzungen, denn sie beweisen doch, daß ein Flugvorbehaltsgebiet für die Sächsische Schweiz von breiten Kreisen der Bevölkerung gefordert wird.