SSI-Heft 2, Juni 1991 Startseite SSI

Verkehrsentwicklung in der Sächsischen Schweiz

Welche Möglichkeiten bestehen für eine Förderung des umweltorientierten Individualverkehrs?

Ab dem 1. Mai 1991 dürfen wir mit dem S-Bahn-Tarif der DR, der etwa nur halb so hoch ist wie der Normaltarif, aus dem Gebiet Dresden in die Sächsische Schweiz bis nach Schöna fahren. Das schnelle und unkonventionelle Handeln der DR-Direktion ist sehr zu begrüßen und bringt uns bei der Förderung des umweltorientierten Verkehrs ein Stück voran. Dennoch bleiben eine Fülle von Aufgaben zu lösen, um die Umwelt und die in der Region wohnenden Menschen spürbar zu entlasten.

Die folgenden Vorschläge können dabei als Diskussionsgrundlage für alle Interessierten dienen und letztlich in ein von der Sächsischen Landesregierung durchzusetzendes Verkehrskonzept einfließen.

Über die Umweltrelevanz der verschiedenen Mobilitäts- und Transportformen vom Fahrrad über Bus. Tram, Eisenbahn Schiff bis zum PKW und LKW besteht eindeutige und wissenschaftlich begründete Klarheit, nämliche den PKW- und LKW-Verkehr, der in Deutschland und in der sächsischen Region unvertretbar hoch ist, durch andere Transportarten oder durch günstige Raum - und Regionalplanung (Verkehrsvermeidung)zu ,netzen. Dabei ist es in der Sächsischen Schweiz wichtig. den motorisierten Individualverkehr in erster Linie durch die Eisenbahn und den öffentlichen Kraftverkehr (insbesondere Kirnitzschtal und Bielatal zu ersetzen, indem die Attraktivität gegenüber dem Auto verbessert wird und gezielt Maßnahmen durchgeführt werden, um die Menschen zum Umsteigen zu bewegen.

Maßnahmebereiche sind dabei:

  1. Verkehrslenkende Maßnahmen
  2. Betriebliche Maßnahmen
  3. Bauliche Maßnahmen
  4. Verkehrsbeschränkende Maßnahmen
  5. Verkehrsvermeidende Maßnahmen dezentrale Unterkunftsmöglichkeiten für Wochenend? und Mehrtagestouristen; durch diese verkehrsvermeidenden Maßnahmen erhöht sich nicht nur die Lebensqualität in der Region, sondern sie ermöglichen auch zusätzliche Einnahmen von Kommunen, Zimmervermietung und Gastwirtschaft)

Die sächsische Landesregierung steht in der Verantwortung, ein Verkehrskonzept für die Sächsische Schweiz erarbeiten zu lassen, da, sich Sinnvollerweise in ein ganzheitliches Konzept für die Entwicklung der Region einordnen sollte, um die Umweltbelastungen, und dabei insbesondere die verkehrsbedingten merklich zu senken.

Aufgrund der Absichten des Bundesverkehrsministers Krause. mittels besonderer Maßnahmegesetze den Neubau von Verkehrsobjekten(insbesondere für Straßen) zu forcieren, ist es nötig, dieses Problem hier anzusprechen. Der Sinn dieses Maßnahmegesetzes ist es, den Rechtsschutz Betroffener enorm zu verkürzen.

Statt dem in der BRD üblichen und zeitaufwendigen dreistufigen Instanzenzug (Verwaltungsgericht, Oberverwaltungsgericht oder Verwaltungsgerichtshof) Bundesverwaltungsgerichtshof stünden, der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen, um das Maßnahmegesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen.

Ganz abgesehen davon, dass der forcierte Straßenneubau eine umweltpolitische Fehlentscheidung ist, wird bisher geltendes bundesdeutsches Recht und europäisches Recht, das für solche Vorhaben zwingend Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) vorschreibt, außer Kraft gesetzt und die Mitsprache der Betroffenen und die Öffentlichkeitsbeteiligung von vornherein ausgeschlossen.

Ob bei einer Planung von neuen Verkehrsobjekten per Parlamentsbeschluss der notwendige gesamte und detailbezogene Sachverstand aufgebracht werden kann, ist mehr als zweifelhaft, wenn man die umweltpolitisch verfehlte Bevorzugung des Straßenverkehrs sieht.

Diese radikale Einschränkung der demokratischen Beteiligungsrechte, die auf quasi realsozialistische Zustände der Mitsprache hinauslaufen, kann auf keinen Fall akzeptiert werden



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