SSI-Heft 3, Dezember 1991 Startseite SSI

Auch 1992 im Tiefflug über Reservate?

Einrichtung eines Flugbeschränkungsgebietes für die Sächsische Schweiz von einer ganzen Region gefordert

Bereits im Jahr 1990 war in unserer Unterschriftensammlung »Sächsische-Schweiz-Initiative« von 50000 Bürgern ein Verbot für kommerzielle und touristische Tiefflüge gefordert worden.

Was jedoch damals zu Zeiten der noch existierenden DDR an Tiefflügen stattfand, wurde leider durch das Jahr 1991 an Intensität weit übertroffen. Es gab eigentlich keine einzige Woche, so gut wie kein Wochenende, an dem nicht geflogen wurde. Und es gab auch kein Gebiet der Sächsischen Schweiz, das vom Flugverkehr verschont blieb.

Kein Winkel wurde ausgelassen, weder von der Grenze des Nationalparks noch vor Reservaten wurde haltgemacht.

Da wird der Lilienstein mehrfach dicht umrundet, obwohl dort der Wanderfalke wieder angesiedelt werden soll. Im Rathener Gebiet machen Hubschrauber Tiefflüge über der Felsenbühne oder vor der Basteibrücke, um Kletterer an der »Steinschleuder« zu beobachten, wie Anfang Oktober diesen Jahres geschehen.

Alles wird dem zahlungswilligen Fluggast geboten, nichts fehlt: Rauenstein, Gohrisch, Zirkelstein, Schrammsteine, Kimitzschtal, Zschand usw.

Besonders intensiv war der Flugbetrieb z.B. am 27./28. Juli, als von Saupsdorf aus ein ständiges Umherfliegen mit Hubschraubern u.a. vor den Wänden der Affensteine, vor den Bärfangwänden und um das Reservat Böses Horn in Flughöhen von nur 60-80 m festzustellen war.

Durchgeführt wurden diese Flüge von der Berliner Spezial Flug GmbH, Diepensee 0-1601. Auf Anfrage wurde bestätigt, daß man nach Kundenwunsch über jedem beliebigen Gebiet (!), natürlich auch über allen Kernzonen des Nationalparks, fliegt.

Die Genehmigung für die Flüge war kurzfristig vom Abteilungsleiter Verkehr des sächsischen Wirtschaftsministeriums, Herrn Heinemann erteilt worden. Ob Herr Heinemann den Antrag seines Ministers, Herrn Dr. Schommer auf Errichtung des Flugbeschränkungsgebietes gar nicht kennt?

Weiteren »Höhepunkt« bildeten am 11. August 91 die Überflüge mehrerer einmotoriger lautstarker Propellermaschinen im Hinterhermsdorfer Gebiet, wobei mehrmals der »Königsplatz« in 100 m Höhe überflogen wurde. Daran anschließend überflogen die Maschinen das Gebiet des Reservats Kirnitzschklamm sowie den Raumberg, die Thorwalder Wände und den Großen Zschand.

Bei diesen Beispielen soll es bleiben, die Liste ließe sich beliebig fortsetzen.

Während die Gemeinden sowie die Wanderer und Bergsteiger insbesondere gegen den Störfaktor Lärm protestieren, so beklagen die Naturschutzverbände und die Nationalparkverwaltung vor allem die Gefährdung des Artenschutzprogrammes. Wenn über den Brutstätten dauernd Flugzeuge und Hubschrauber kreisen, so wird die verstärkte Ansiedlung von Uhu, Wanderfalke oder Schwarzstorch keine Aussicht auf Erfolg haben.

Gegen diese mittlerweile unhaltbaren Zustände der Tiefflüge über der Nationalparkregion muß etwas getan werden! Darin waren sich erfreulicherweise bereits in diesem Frühjahr das Sächsische Umweltministerium, die Gemeinden, die Nationalparkverwaltung und die Verbände einig.

Im Mai diesen Jahres beantragte die Sächsische Staatsregierung beim Bonner Verkehrsminister Krause die Einrichtung eines Flugbeschränkungsgebietes für die gesamte Sächsische Schweiz.

Unverständlicherweise lehnte Bundesverkehrsmmister Krause diesen Antrag ab. Er argumentierte, daß die Luftverkehrsordnung keinen Raum für eine Regelung zum Schutz von Nationalparks lassen würde. Unserer Meinung nach ist dies jedoch nach § 11 der Luftverkehrsordnung (LuftV0) möglich, der besagt, daß Flugbeschränkungen auch aus anderen Gründen als denen der Sicherheit des Luftverkehrs festgelegt werden können.

Eine weitere Begründung der Ablehnung war, daß vermutlich der Lärm von Agrarfliegem im Frühsommer 1990 störend gewesen sei, und die Agrarflieger ja nun nicht mehr fliegen. Da fragt man sich, ob man im Bundesverkehrsministerium den Antrag überhaupt sorgfältig gelesen hat, denn es ging eindeutig um touristische Rundflüge und nicht um Agrarflieger.

Alles in allem ist es eine Ablehnung mit mehr als fadenscheinigen Begründungen.

Der Hinweis, die Sächsische Schweiz in die Liste der Vogelschutzgebiete des Luftfahrthandbuches aufzunehmen, gleicht einem Witz, denn dies ist lediglich eine Empfehlung und k e i n e Pflicht für die Flugzeugführer.

Mit einem Protestschreiben an das Bonner Verkehrsministerium reagierte der Sächsische Bergsteigerbund (SBB), natürlich auch im Namen der Unterzeichner der Sächsischen-Schweiz-Initiative, auf die Ablehnung des Antrages zur Ausweisung des Flugbeschränkungsgebietes.

Die Antwort aus Bonn (siehe Seite 6) ist äußerst unbefriedigend, denn man macht sich nicht einmal die Mühe, eine Lösung mittels des § 11 der LuftV0 zu suchen, sondern antwortet, daß die Einrichtung des Flugbeschränkungsgebietes »aus bereits genannten Gründen nicht möglich ist«.

Sind das die neuen Prinzipien der Demokratie, der Mitsprache der Bürger, die wir in der DDR so vermißt haben? Wohl kaum.

Auch Herr Klaus Brähmig (CDU) aus Königstein, Mitglied des Bundestages, richtete ein Schreiben an den Bundesverkehrsminister mit der Forderung nach dem Flugbeschränkungsgebiet. Wir konnten bereits mit Herrn Brähmig sprechen und wollen uns weiterhin gemeinsam konsequent für das Tiefflugverbot einsetzen.

Eine größere Geschlossenheit in Sachsen ist nun mehr wohl kaum zu erreichen.

Im Oktober sprachen sich die Landkreise Sebnitz und Pirna für die Einrichtung der Flugbeschränkung aus, was den Forderungen an Minister Krause weiteres Gewicht verlieh und wofür Landratsämtern und Abgeordneten unser Dank gilt.

Das Schreiben des Kreistages Pirna haben wir nachstehend veröffentlicht.

Das Umweltministerium, das Wirtschaftsministerium, der »heimische« Bundestagsabgeordnete Herr Brähmig aus Königstein, die Landkreise, die Gemeinden, die Nationalparkverwaltung und die Verbände wie Schutzgemeinschaft»Sächsische Schweiz«, Grüne Liga oder der Sächsische Bergsteigerbund; alle sind f ü r das Tiefflugverbot.

Die Sächsische Staatsregierung hat den Bonner Verkehrsminister Krause mittlerweile um ein Überdenken der ersten ablehnenden Entscheidung gebeten.

Auch der Sächsische Bergsteigerbund wird erneut nach Bonn schreiben.

Dann steht nur noch die Entscheidung des Bundesministers Krause aus: Wird man die Interessen nahezu aller Vertreter einer Region ignorieren können?

Ob Herr Krause die Forderungen seiner Wählerschaft sowie vor allem die Spielregeln einer demokratischen Gesellschaft bei seiner Entscheidungsfindung in Erwägung zieht?


Der Kreistag Pirna verabschiedete auf seiner 12. Tagung am 17. Oktober 1991 folgendes Schreiben an den Bundesverkehrsminister Herrn Prof. Dr. Krause:

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

mit Unverständnis haben die Abgeordneten des Kreistages Pirna zur Kenntnis nehmen müssen, daß Ihrerseits die Beantragung eines Luftsperrgebietes bzw. eines Gebietes mit Flugbeschränkung für das Territorium der Nationalparkregion Sächsische Schweiz im Freistaat Sachsen abschlägig beschieden wurde.

Ihre Entscheidung steht im krassen Widerspruch zur Forderung der überwiegenden Zahl der Bürger und der Abgeordneten unseres Landkreises und darüber hinaus des Freistaates Sachsen. Ihnen ist bekannt, daß eine kurzfristige Unterschriftensammlung der »Sächsischen-Schweiz-Initiative« im Herbst 1990 allein 50000 Unterschriften für ein solches generelles Verbot privater und touristischer Tiefflüge erbrachte. Auch die Ursachen für die Forderung unserer Bürger werden Ihnen bekannt sein:

1. Bestmöglicher Schutz für die Naturreichtümer unserer Heimat

Das Gebiet ist dank einer für europäische Verhältnisse beispielgebenden Naturschutzarbeit Heimstatt einer artenreichen Tierwelt geblieben bzw. wieder geworden. Dazu gehören zahlreiche Arten, die in Europa bzw. sogar weltweit vom Aussterben bedroht sind und die, das ist wissenschaftlich erwiesen, empfindlich auf die mit Tiefflügen verbundenen akustischen und optischen Reize reagieren. Die Zielstellung des Nationalparks Sächsische Schweiz wird durch die Tiefflüge massiv in Frage gestellt.

2. Erhaltung der Ruhe im Wohnbereich unserer Gemeinden

Wie der Bundesumweltminister kürzlich bekanntgab, fühlen sich 53% der Bundesbürger durch Fluglärm belästigt.

Es gilt, die medizinisch relevante Belästigung unserer Bürger durch Lärm auf das unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren.

3. Erhaltung und Verbesserung des Erholungswertes der Nationalparkregion Sächsische Schweiz

Die Menschen unserer Region setzen große Hoffnung auf die Entwicklung des Gebietes zu einem Raum für die Erholung von internationalem Interesse und Rang im Sinne eines maßgeblichen Wirtschaftszweiges.

Ein Gebiet, in dem die Erholungssuchenden durch ständigen Fluglärm belästigt werden, erfüllt diese Kriterien nicht. Es muß kritisch festgestellt werden, daß gegenwärtig die Interessen einiger weniger dem Gemeinwohl gegenüberstehen. Der Kreistag Pirna bittet Sie dringend um erneute Prüfung der Angelegenheit und fordert das Verbot privater und touristischer Tiefflüge über dem Territorium der Nationalparkregion Sächsische Schweiz.

Im Auftrag des Kreistages Pirna
G. May, Präsident
H.-J. Evers, Landrat

Quelle:
Amtsblatt für den Landkreis Pirna 1/6 vom 29. 10. 1991, S. 2


Abschrift des Antwortschreibens aus Bonn an den 1. Vorsitzenden des Sächsischen Bergsteigerbundes, Ulrich Voigt.

DER BUNDESMINISTER FUR VERKEHR

Parlamentarischer Staatssekretär Wolfgang Gröbl

18. Oktober 1991

An den Vorsitzenden des Sächsischen Bergsteigerbundes e.V. Herrn Ulrich Voigt

Malterstraße 29
0-8028 Dresden

Sehr geehrter Herr Voigt,

Bundesminister Prof. Dr. Krause hat mich gebeten, Ihr Schreiben vom 23. August 1991 zu beantworten und Ihnen dafür zu danken.

Ich habe Ihr Anliegen erneut prüfen lassen. Im Ergebnis ist allerdings festzustellen daß die von Ihnen beantragte Einrichtung eines Gebietes mit Flugbeschränkungen im Bereich des Landschaftsschutzgebietes Sächsische Schweiz aus den bereits genannten Gründen nicht möglich ist.

Wie ich dem Sächsischen Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit in meinem Schreiben vom 10. Juni 1991 mitteilte, wird auch dieses Gebiet in die Bekanntmachung über Landschaftsschutzgebiete mit aufgenommen mit der Empfehlung, das Gebiet., nicht unterhalb von 600 m (2000 Fuß) über Grund zu überfliegen (vgl. Anlage). Die vorgenannte Flughöhe entspricht aufgrund der dortigen Topographie einer Höhe von etwa 1150 m über Normal Null.

Im übrigen gilt § 6 LuftV0 (Sicherheitsmindesthöhe). Falls der Luftfahrzeugführer diese Flughöhe unerlaubt unterschreitet, besteht die Möglichkeit, gegen ihn gern. § 43 Nr. 11 LuftV0 (Ordnungswidrigkeiten) einzuschreiten.

Ich werde die Fa. Berliner Spezialflug auffordern, bei ihren Flügen unbedingt auf die Einhaltung der Sicherheitsmindesthöhe (§ 6 LuftV0) sowie meiner Empfehlung zu dem Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz zu achten. Sollten Ihnen weitere Verstöße dieser Firma bekannt werden, so bitte ich Sie, diese an den Sächsischen Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit zur Weiterverfolgung zu melden.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Gröbl



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