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Am 28. April 1991 hat der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen den Nationalpark Sächsische Schweiz feierlich eröffnet. Damit wurde das für immer zu bewahrende nationale Naturerbe der Sächsischen Schweiz augenfällig unter die besondere Obhut des Freistaates Sachsen genommen. Die in den letzten Tagen vor der deutschen Einheit im September 1990 rechtsverbindlich erfolgte Nationalparkausweisung fand somit öffentliche Anerkennung und Bestätigung.
Die Festsetzung des Nationalparkes hatte verschiedentlich große Besorgnisse ausgelöst. Einerseits befürchteten aturfreunde, der Naturschutz ziehe sich nun in dieser Landschaft auf die Grenzlinie des Nationalparkes zurück und gebe den überwiegenden Flächenanteil des LSG Sächsische Schweiz für immer preis. Mit 50000 Unterschriften für die »Sächsische-Schweiz-Initiative« hatte sich der Sächsische Bergsteigerbund in dieser Auseinandersetzung kompetent zu Wort gemeldet. Auf der anderen Seite beklagten die Kommunen eine Beschränkung ihrer Handlungsmöglichkeiten. Auch andere von Gebots- und Verbotstatbeständen betroffene Bevölkerungsgruppen äußerten sich kritisch.
Die zum Ausdruck gebrachten Befürchtungen beider widerstreitenden Meinungsströmungen haben sich überwiegend nicht erfüllt. Die Staatsregierung hat der Divergenz von Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet eine leistungsfähige Naturschutzbehörde mit Zuständigkeit für die gesamte Sächsische Schweiz entgegen gesetzt. Im ersten Gesetz zur Durchführung des Bundesnaturschutzgesetzes wurde die Nationalparkverwaltung zur unteren Sonderbehörde erklärtAls Träger öffentlicher Belange tritt sie von Amts wegen für ungeschmälerten Naturschutz und Landschaftspflege in der Gesamtlandschaft Sächsische Schweiz auf.
Im Prozeß der intensiv in Gang gekommenen Bauleitplanung der Kommunen und bei der Beurteilung von Eingriffsvorhaben hat sich diese Regelung bereits vielfach bewährtEin weiterer Arbeitsschwerpunkt des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung ist die Verbesserung der allgemeinen Akzeptanz und des Verständnisses für den Nationalpark und die Nationalparkregion unter Einbeziehung von örtlichem Sachverstand. Hierzu wurden verschiedene Arbeitsgremien ins Leben gerufen, die Kornmunalpolitiker, Behördenvertreter, Naturschützer, Verbände und Fachleute zusammenführten. So haben eine Arbeitsgruppe Sächsische Schweiz, ein Arbeitskreis Bauleitplanung, der Fachbeirat für den Nationalpark sowie eine interministerielle Arbeitsgruppe ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie erhöhen insgesamt die Akzeptanz für den Nationalpark und das Verständnis für die Nationalparkregion.
Voraussetzung für eine weitere Ausräumung der Besorgnisse in den widerstreitenden Meinungsströmungen und für eine sachliche Lösung der tatsächlich vorhandenen Probleme ist die Erarbeitung eines integrierten Gesamtkonzeptes für die Entwicklung der Nationalparkregion Sächsische Schweiz. Dieses Gesamtkonzept soll eine landschaftsschutzgerechte, abgestimmte Regionalentwicklung ermöglichen und fördem. Auf Anforderung des Sächsischen Landtages hat das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung einen entsprechenden Auftrag für die Erarbeitung des Gesamtkonzeptes im Ergebnis einer beschränkten Ausschreibung einem renomierten Gutachterteam erteilt. Im Ergebnis des Gesamtkonzeptes wird auch über den endgültigen rechtlichen Status einer Nationalparkregion entschieden. Viele Einzelprobleme wurden vom Staatsministerium aufgegriffen. Die »Sächsische-Schweiz-Initiative« des Sächsischen Bergsteigerbundes hat das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung bei der Klärung derartiger bedeutungsvoller Fragen wesentlich unterstützt. Die Probleme der Zeughausnutzung und des Trinkwassergewinnungsprojektes Sächsische Kreide fanden inzwischen ihren positiven Abschluß. Trotz intensivstem Ringen der Staatsregierung um die endgültige Ausweisung eines Flugbeschränkungsgebietes für den Nationalpark Sächsische Schweiz durch den Bundesverkehrsminister und die Anerkennung des Restitutionsanspruches des Freistaates Sachsen für die Bastei und weitere Liegenschaften im Nationalpark durch die Treuhand, steht eine endgültige Lösung noch aus.
Obwohl die Einführung des S-Bahn-Tarifes ein erster Schritt in die richtige Richtung war, ist eine befriedigende und abschließende Lösung in Richtung »Umweltfahrkarte« noch nicht erreicht. Diese kann erst ein integriertes umweltverträgliches Verkehrskonzept für die Sächsische Schweiz erbringen. Die Arbeit hieran ist von einem Planungsbüro aufgenommen worden. Das Verkehrskonzept wird Bestandteil des Gesamtkonzeptes für die Nationalparkregion Sächsische Schweiz sein.
In den nächsten Monaten tritt die Erarbeitung einer Autobahntrasse Dresden-Prag in die konkrete Phase. Nach eigener Zeitplanung wird das federführende Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit bis Jahresende 7 Trassenvarianten den Trägern öffentlicher Belange zur Abstimmung vorlegen. Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung wird die Aufforderung der »Sächsischen-Schweiz-Initiative« und das Votum des Deutschen Alpenvereins zur Meidung der Nationalparkregion Sächsische Schweiz im Rahmen seiner Mitwirkung gebührend beachten.
In diesem Sinne rechnet das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung auch weiterhin auf die bewährte Sachkenntnis und das Engagement des Sächsischen Bergsteigerbundes im Ringen um eine schöne und unbeschadete Sächsische Schweiz.