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Als alternative Variante zum individuellen Pkw-Verkehr, aber auch als zusätzliche Bereicherung der Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten, verbunden mit sportlicher Betätigung, kommt dem Radwandem wieder zunehmende Bedeutung zu. Diese Entwicklung macht natürlich auch um die Sächsische Schweiz keinen Bogen und kann trotz möglicher Konfliktpunkte zu einem umwelt- und sozialverträglichen Tourismus entscheidend mit beitragen und die Attraktivität des Gebietes erhöhen.
Voraussetzung ist natürlich, daß diese Aktivitäten nicht zu Belastungen und Beeinträchtigungen von ökologisch wertvollen Standorten und Flächen oder zu Störungen von Fauna, Flora und Landschaft in Schutzgebieten (Nationalpark, Naturschutz-, Landschaftsschutzgebiet) führen darf, denn deren Schutzziel bestimmt den Schutzstatus und infolge davon die für die langfristige Sicherung notwendigen Gebote und Verbote sowie die notwendige Behandlung und Pflege. Für die Sächsische Schweiz macht sich unter dieser Berücksichtigung die Konzipierung eines Radwegenetzes erforderlich, das sowohl die Einbindung in Radfernwanderwege, Rundkurse in einzelnen Teilgebieten als auch lokale Ausflugsrouten beinhalten muß, jedoch nicht flächendeckend sein kann.
Mögliche Routenführungen sind dazu von Mitarbeitern der Landratsämter, Kommunen, Forstämter und der Nationalparkverwaltung ausgearbeitet worden und erschließen auf Forstwegen und wenig befahrenen oder für den Individualverkehr gesperrten Straßen linkselbische und rechtselbische Gebiete - auch Teile des Nationalparks. Dabei wird bis auf den Elbradfahrweg keine weitere Oberflächenversiegelung oder Asphaltierung erfolgen.
Für die Schaffung einer funktionierenden Fahrradverkehrsinfrastruktur sind allerdings noch die Anlage von Raststätten, Fahrradaufbewahrungsstellen, Ausleihstationen (auch mit der Möglichkeit, daß man das Rad an anderen Orten wieder abgeben kann), kleiner Reparaturwerkstätten und einer ausreichenden, in die bisherige Markierung eingepaßten Wegweisung erforderlich. Das soll teilweise bis zum Beginn der nächsten Saison im Frühjahr 1992 schon erfolgen; ebenso die Prüfung der Routen auf ihre Natur- und Landschaftsverträglichkeit sowie eventueller Ergänzungen (beispielsweise im Zusammenhang mit Grenzübergängen), so daß eine verbindliche Ausweisung erfolgen kann, die dann auch in den Wanderkarten und einschlägigen Führern veröffentlicht wird.
Für den Nationalpark bedeutet das dann, daß auf allen anderen Wanderwegen das Radfahren nicht gestattet ist. Eine Selbstverständlichkeit sollte übrigens sein, daß auch auf den Radwanderwegen die Fußgänger und Wanderer immer den Vorrang haben.
Und noch ein Wort zum Mountainbike-Fahren: Mit diesen Rädern dürfen die Radwanderwege natürlich ebenso befahren werden, aber es wird in der Sächsischen Schweiz kein Mountainbiking geben, d.h. daß auch für sie alle anderen Wege oder Querfeldeinfahrten tabu sind.