Mindestens eine Woche vor Beginn des Planfeststellungsverfahrens wird die Auslegung der Planungsunterlagen (über Anzeigen in der Presse und Amtsblatt) bekanntgegeben.
Die Planungsunterlagen werden im Technischen Rathaus oder in den Ortsämtern und Gemeindeämtern einen Monat lang ausgelegt. In dieser Zeit und zwei Wochen danach kann bei der Anhörungsbehörde, dem Regierungspräsidium Dresden auf der August-Bebel-Str.19 (Postfach 200930, 01194 Dresden), jede/r schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einwendungen zum Bau der Autobahn machen.
Prüfung der Einwendungen
Erörterungstermin: Der Erörterungstermin wird mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gegeben. Bei über 300 Einwendern geschieht das öffentlich (Amtsblatt und Tageszeitungen). Über die Einwendungen wird mündlich verhandelt und eine Einigung angestrebt.
Die in der weiteren Planung zu berücksichtigenden Einwände werden durch die Planfeststellungsbehörde (Regierungspräsidium Dresden) überprüft. Es wird über die Einwendungen entschieden, bei denen keine Einigung erzielt wurde.
Schriftliche Begründung der Entscheidung an die einzelnen Einwender. Bei über 300 Einwendern geschieht das öffentlich (Amtsblatt und Tageszeitungen).
Planfeststellungsbeschluß
bei zustimmendem Beschluß: Betroffene, deren Einwände nicht berücksichtigt wurden, können innerhalb des nächsten Monats gegen den Planfeststellungsbeschluß des Regierungspräsidiums beim Oberverwaltungsgericht klagen. Parallel dazu kann eine aufschiebende Wirkung der Klage beantragt werden.