Im "Neuen Sächsische Bergsteiger", Nr. 2/1996 wurde ein Vorschlag des SBB zu einer Verhaltensordnung "Boofen" veröffentlicht.
Inhaltlich ist dem Vorschlag zuzustimmen. Von den 6 Punkten Boofen im Allgemeinen/Erosion/Ausbauten/Lärm/Feuer/Müll beschreibt die Mehrzahl Probleme, über die weitgehend Einigkeit herrscht. Dennoch bleibt bei zweiter Lesung ein Unbehagen. Darum wird versucht, einen Alternativvorschlag zu formulieren, incl. einiger Vorbemerkungen.
Verhaltensnormen in den Bergen - etwas Neues? Viele Gedanken der vorgeschlagenen Verordnung lassen sich weit zurück verfolgen und finden sich z. B. in alter Bergliteratur:
"Wer auf den Ehrennamen eines wahren Naturfreundes Anspruch erhebt, entheiligt nicht den Naturfrieden durch Gröhlen und anderes Lärmen, der verunstaltet nicht das Landschaftsbild durch Wegwerfen von Papier, Blechbüchsen und anderem Unrat, noch durch Niedertreten von Schonungen, der gefährdet nicht den heimatlichen Forst durch Abkochen im Walde und leichtfertiges Umgehen mit Feuer!" - So der Text der Schutzwehr der Berge vom Rücktitel der Schrammsteinkarte von 1922.
"Verhalte dich in den Bergen so still wie möglich; die Natur spricht eine leise Sprache, die nur der Schweigsame hört. Darum laß alles Lärmen und Schreien, auch soweit es irrtümlich als ‚Jodeln' bezeichnet wird. - Sei deinen Bergen dankbar für die tiefe Freude und den reichen Trost, den sie dir ins Herz geben. Darum verunstalte ihr Ansehen nicht durch Niedertreten von Schonungen, durch Lostreten des Erdreichs an Steilhängen noch durch Abreißen von Zweigen oder durch Wegwerfen von Papier, Blechbüchsen oder anderem Unrat; darum gefährde nicht den heimatlichen Wald durch Abkochen oder unvorsichtiges Umgehen mit Feuer." - So geschrieben im ‚Fehrmann' von 1923.
Auch gibt es zahlreiche alte, mündlich überlieferte Gewohnheiten und Normen des freien Übernachtens im Gebirge, die zusammengetragen und berücksichtigt werden sollten, z. B. nur Totholz zu verfeuern, keine Plasteplanen zu verwenden, aufzuräumen, Holz für Nachfolgende zu hinterlassen etc.
Eigentlich war Boofen bisher nach der Nationalparkverordnung dem redlichen Besucher völlig unmöglich, da fast alle Felsgebiete Kernzone waren. Der redliche Besucher wird wohl auch kein Feuer gemacht und Pfade, die nicht unmittelbar zu einem Gipfel führen, gemieden haben. Bergsteiger sind entgegen ihrem ersten Anschein mitunter recht empfindlich. Aus verschiedenem Munde fand ich bestätigt, daß viele schon der bloße Gedanke an eine harmlosen Naturschutzkontrolle vor Wanderungen auf einsamen Pfaden abschreckte. - Anderseits ist der "redliche" Besucher auch ein recht blutarmes Konstrukt. Dies läßt sich leicht an den Wanderern ersehen, die freitagnachmittag die Zwieselhütte passieren. Aber auch die Nationalparkverwaltung ist sich bewußt, daß das "Herausschützen" engagierter Freunde der heimatlichen Berge nicht in ihrem Sinne ist. So mag der Kontrollgang für manchen Mitarbeiter der Nationalparkwacht teilweise von hilflosem bis peinlichem Charakter sein. Er wird oftmals in seinem Herzen froh sein, den Kontrollierten kulant ein naturschutzverträgliches Verhalten attestieren zu können, wenn es auch nicht ganz nationalpark-verhaltensordnungskonform ist. Rechtlich-verwaltungstechnisch nachzuvollziehen zu wollen, was im Denken und Fühlen, mit Herz und Hand fehlt, muß scheitern. Ein Vorschlag der Bergsteiger zu einer Verhaltensordnung "Boofen" sollte hier ansetzen.
Verhaltensordnungen pflegen vorzuschreiben, einzuschränken, zu ge- oder verbieten. Erst einmal auf dem Grat zwischen Gebot und Verbot gefangen, erscheint Verlangen nach Lockerung eines Paragraphen zu leicht als Gnadengesuch, Einsicht hingegen als Unterwerfungsgeste. Freiheit wird dann als Gnade empfunden, die wir vom Gesetzgeber gewährt bekommen. Sollte sich unsere Freiheit tatsächlich darin erschöpfen, ein Gebot oder ein Verbot auszufüllen? Oder ist nicht vielmehr Freiheit ein Gut, dessen Garantie zwar Aufgabe des Staates ist, welches wir aber selbst mit auszugestalten aufgerufen sind? Freiheit ohne Verantwortung - welch armselige Konstruktion! Ein Vorschlag der Bersteiger sollte Schöpfen aus lebendigen Bräuchen und gewachsener Tradition sein, nicht Kuhhandel um Gewährung von unverdienten Sonderrechten und Verdrehen von Paragraphen.
Erörterungen zu Besuchshäufigkeit, -dauer, Besucherherkunft, Verteilung von Boofen würden hier den Rahmen sprengen.
Zum Text. Der Inhalt des Originaltextes wurde weitgehend beibehalten, mitunter ist mündlich überlieferter Brauch eingebracht. Da sich zu den meisten Punkten bedeutungsgleiche Passagen bei unseren Altvorderen fanden, die aber meist lebendiger, herzlicher und aufrüttelnder formuliert waren, wurde der Tradition gefolgt. Ebenso wurde der Imperativ des ‚Fehrmann', den auch die Nationalparkverwaltung gebraucht, übernommen. Das Wort "Boofen" selbst hat sich im Text als überflüssig erwiesen. Es sollte eher mündlicher Kommunikation vorbehalten bleiben. Der Text ist weniger Verordnung im Sinne des Verwaltungsrechts, der zu seiner Wirksamkeit der Vollstreckung bedarf, sondern her schriftlich festgehaltene, über Generationen Tradition gewordene sittliche Norm, deren Anerkennung auf Achtung und deren Befolgung auf Einsicht beruht.
1. Originaltext: Boofen ist ein Naturerlebnis für kleinste Gruppen (Seilschaften), kein "Abenteuertourismus". Im Nationalpark ist das Boofen nur in Felsgebieten der Schutzzonen II und III gestattet, soweit dies im unmittelbaren Zusammenhang mit der Ausübung des Klettersportes erfolgt und der Schutzzweck dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Den Gedanken, die Gruppengröße zu beschränkend zu beschreiben, ist sicher interessant. Auf Amrum im Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer wird dies so praktiziert: Besuch der Dünen nur in Gruppen bis 3 Personen.
Anderseits bewirkt die derzeitige Politik der Nationalparkverwaltung Gegenteiliges: Das Boofenverbot in der Kernzone konzentriert die Freiübernachtenden z. B. besonders an Kanstein, Altem Wildenstein, Bielatal. So gibt es folgerichtig Klagen über riesengroße Gruppen, übermäßige Holzentnahme im Wald, dies aber freilich nicht trotz, sondern wegen der Nationalpark-Maßnahmen: Es ist der Preis für die eingekehrte Ruhe in Zschand und Bärenfangwänden.
Auch in Sachen Alkohol sollte zumindest ein Wort fallen.
1. Alternativtext:
Sei den Bergen dankbar für die tiefe Freude und den reichen Trost, den sie dir ins Herz geben. Die Natur spricht eine leise Sprache, die nur der Schweigsame hört. Begib dich nur mit wenigen Seilgefährten oder Bergfreunden auf einsame Gipfel und Pfade. Schätze den Nationalpark und insbesondere die Kernzone des Nationalparkes als Teil deiner Heimat, der dich zu Bergerlebnis und Einkehr willkommen heißt, nicht aber zu vermeintlichem Abenteuer und Saufgelage.
2. Originaltext: Unbedingte Vermeidung von Erosionsschäden durch Boofer, das heißt sowohl Beschränkung auf vorhandene Pfade als auch deren schonende Benutzung.
2. Alternativtext: Vermeide das Lostreten des Erdreichs an Steilhängen und beschränke dich auf vorhandene Pfade.
3. Originaltext: Das Umfeld und die Boofe sollten im natürlichen Zustand belassen werden. Die Errichtung jeglicher fester Ausbauten z. B. mit Holz, Eisen, Plastik oder anderen Materialien ist verboten.
Hier entsteht der Eindruck, als wären Fernblick-, Siebenschläfer- oder Oktoberboofe naturzerstörende Kunstgebilde. Das Gegenteil ist richtig. Es sollte aber auch differenziert werden. Die "Morgensonne" oder "Villa Bärenhaut" waren in ihren Spätphasen freilich plasteplanenverklebte Misthaufen. Aber nicht weil sie zu besucht waren, sondern weil es zuwenig Besucher gab, sie sich einbrachten und aufräumten. Hier war der Abriß durch Nationalparkwacht eine leider erforderliche Aufräumaktion, für die wir Bergsteiger uns schämen sollten. Man hätte einmal eine Lkw-Anfahrt für eine Müllaktion beim Naturschutz beantragen sollen und wahrscheinlich auch genehmigt bekommnen.
Auch zeigen die guten und schlechten Beispiele, daß Materialien wie Holz und Plaste nicht in einem Satz der Verordnung genannt werden sollen. Plaste gehört verboten! Gegen Baumstämme als Sitzgelegenheiten hat nicht einmal Dr. Stein etwas. Einzelne fest ausgebaute Boofen, mit der Nationalparkverwaltung abgesprochen, ausnahmsweise genehmigt oder geduldet, von einem engagierten Kletterverein gepachtet o.ä., sollten wir uns nicht verbauen. Der schillernde Begriff "Ausbauten" (Er reicht je nach Interpretation von ürwüchsige Holz-Sitzgelegenheiten bis zu einem Plaste-Planenverschlag.) wird vermieden.
3. Alternativtext: Belasse das Umfeld deiner Freinacht in natürlichen Zustand. Bedenke, daß du hier nicht Gast bei einem Hausherrn bist, der dir irgendwann den Dreck nachräumt. Belaste die Natur nicht mit schlecht gemachtem Menschenwerk aus Blech und Plaste. Mache unsere Berge nicht zur Karrikatur ihrer selbst, indem du den Wald mit Campinggegenständen aller Art möblierst. Bedenke, daß andere den ganzen vergammelten Ramsch irgendwann einmal wieder zu Tale tragen müssen. Plasteplanen und Schaumgummi sind Unrat und gehören überhaupt nicht in unsere heimatliche Landschaft. Hinterlasse den Ort deiner Freinacht stets peinlich sauber, auf daß er die nach dir kommenden genauso wie dich willkommen heißt.
4. Originaltext: Beim Boofen verhält man sich prinzipiell leise, insbesondere nachts. Auch lautes Musizieren ist in freier Natur Lärm!
Hier wäre die Ruhezeit aus dem Aufsatz von Dr. Stein von 22.00 bis 6.00 Uhr evtl. einzubringen, bereits im Fehrmann wird Gröhlen und anderes Lärmen gegeißelt. Musizieren wollen wir mal nicht untersagen - wo soll es denn sonst gedeihen, das zarte Pflänzchen Berglied.
4. Alternativtext: Verhalte dich in den Bergen so still wie möglich. Laß alles Lärmen und Gröhlen*, auch soweit es irrtümlich als "Jodeln" bezeichnet wird. Die Nachtzeit (22.00 bis 6.00 Uhr) gehört ausschließlich der Natur.
5. Originaltext: Lagerfeuer sind nur an von Forstbehörde und Nationalparkverwaltung ausgewiesenen Plätzen bei entsprechender Berücksichtigung von Brandgefahren erlaubt.
Ja! Im Sächsischen Waldgesetz steht nämlich nicht völlig verboten, sondern: außerhalb einer von der Forstbehörde errichteten oder genehmigten Feuerstelle verboten. Da sollte man doch nicht etwa meinen, daß Stellen, an denen seit Jahr und Tag Feuer üblich ist, kein grundsätzliches Einverständnis vorläge. Feuer wird seit alters her sachgerecht betrieben. Wenn keine Waldbrandgefahr vorliegt, warum sollte dann ein sachgerechtes Feuer unter Fels und auf Sand eine Gefahr darstellen? Auch legt man auf ein Feuer eher Wert, wenn es kalt ist, Schnee liegt oder wenn es regnet, wohl kaum in Sommerhitze. Bei Waldbrandvorwarnstufe evtl. nur Kocher oder kleine Kochfeuer, aber keine Lagerfeuer mehr, ab Stufe 2 darf natürlich nicht mehr gefeuert werden. Allerdings bemerkt man, daß seit etwa 1990 in der Sächsischen Schweiz kaum noch Waldbrandwarnstufen angezeigt werden - hier wäre es sinnvoll, wenn wieder entsprechende Informationen von Forst und Naturschutz gegeben würden, z. B. auf den früher üblichen Tafeln.
5. Alternativtext: Gefährde nicht den Wald durch unvorsichtiges Umgehen mit Feuer. Lagerfeuer sind nur an von Forstbehörde und Nationalparkverwaltung ausgewiesenen Plätzen erlaubt, und nur dann, wenn keine Waldbrandgefahr vorliegt.** Halte Feuer unter ständiger Aufsicht und überzeuge dich vor dem Verlassen der Feuerstellen, daß sie völlig gelöscht sind. Entnimm dem Wald nur sog. Totholz. Brich das Holz statt mit eisernem Werkzeug mit deinen Händen, dann wirst du gewöhnlich nicht mehr sammeln, als für den Wald entbehrlich ist. Hinterlasse dort, wo es üblich ist, einen kleinen Holzvorrat für die Nachfolgenden.
6. Originaltext: Selbstverständlich darf in Boofen und deren Nähe keinerlei Müll zurückgelassen oder vergraben werden.
Nicht nur in Boofen und deren Nähe - wohl zumindest auch im gesamten Nationalpark. Auch sollten einige Gedanken einfließen, wo denn der Müll bleiben solle. Früher gab es Papierkörbe und Mülltonnen, die Zumutung der Leerung durch Nationalpark oder Gebietskörperschaften ruiniert aber den Ruf der Bergsteiger. .
6. Alternativtext: Verunstalte nicht das Ansehen der Berge durch Wegwerfen von Papier, Blechbüchsen und anderem Unrat. Nimm im Zweifelsfall alle Abfälle wieder mit nach Hause. Sei dir auch nicht zu schade, herumliegenden Müll, den andere hinterlassen haben, einzusammeln und mitzunehmen.***
Rolf Böhm
Anmerkungen:
* Originalorthographie Schutzwehr der Berge
** Hier kann evtl. ein Satz, der bei Waldbrandvorwarnung kleine Kochfeuer oder Kocher erlaubt, eingefügt werden, dies in Abstimmung mit einem Brandschutz-Fachmann
*** Der gesamte Text enthält zahlreiche kleine Anleihen bei Rudolf Fehrmann (Kletterführer 1923), der Schutzwehr der Berge, Heinz Schlosser (Hrsg. Kletterführer 1953), Jürgen Stein und Miroslav Nevrlý, die die Verfasser aber sicher nicht übelnehmen würden.
Eine schönes Beispiel von schriftlich festgehaltenen Bräuchen, etwa im Sinne einer "Boofenverordnung", findet sich in der Berghütte Rifugio Corte Grande westlich des Monte Zuccherio in den Tessiner Alpen.
1. Wenn Sie Feuer machen, gehen Sie bitte sparsam mit dem Brennholz um. Bevor Sie weggehen, versichern Sie sich eingehend, dass das Feuer gänzlich gelöscht ist.
2. Hinterlassen Sie Ordnung und Reinlichkeit drinnen und um die Hütte.
3. Bei Verlassen der Hütte bitte Tür korrekt abschließen.
4. Im Schrank finden Sie ein Heft, worin Sie Bemerkungen eintragen können, wie z. B. Ihr nächstes Ziel und Ihren Namen.
Der Text ist von 17 "promotori" unterzeichnet, offenbar dem Kletterverein, der die Übernachtungsstätte betreut. Sind solche Regeln, die gewiß freiwillig von allen engagierten Besuchern eingehalten werden, nicht ungleich besser zum Schutz der Berge und der Natur geeignet sein, als eine ge- und verbietende Verhaltensordnung mit Bußgeldandrohung und Personalienfeststellverfahren in Polizeideutsch?