Vom 14. bis 16. Oktober führte die Bundeswehr trotz vorausgehender massiver Proteste von Umweltverbänden, Bergsteigern und einer Vielzahl von Bürgern die Lehrübung "Jäger 96" im linkselbischen Teil des Landschaftsschutz-gebietes Sächsische Schweiz (Gebiet zwischen Reinhardts-dorf-Schöna und Papstdorf) durch. Dabei kamen 375 Soldaten, 2 Transallmaschinen, mehrere Hubschrauber, 2 Kettenfahrzeuge Typ Wiesel und ca. 70 Kfz der Bundeswehr zum Einsatz. Geprobt werden sollte das Zusammenspiel zwischen Feld-, Gebirgs- und Fallschirmjägern.
Wie konnte es eigentlich dazu kommen, daß die Bundeswehr die Genehmigung für die Lehrübung in dieser sensiblen, erosionsgefährdeten Naturlandschaft erhielt? Die gesetzliche Grundlage bildet das Bundesleistungsgesetz § 68 aus den sechziger Jahren in Verbindung mit der Bekannt-machung vom Sächsischen Innenministerium von 1993. Vom formaljuristischem Standpunkt aus hat die Bundeswehr demnach das Recht, auch in derartigen Schutzgebieten Übungen durchzuführen. Für den Normalbürger stellt sich jedoch die Frage, ob das Ziel der Lehrübung sich nicht auch an anderen Standorten hätte realisieren lassen. Um es eindeutig zu klären: es geht uns nicht darum, den Sinn der Bundeswehr und die Notwendigkeit solcher Übungen anzuzweifeln, sondern um die unsensible Standortentscheidung. Mit gutem Willen von Seiten der Organisatoren hätte sich ein anderes, geeigneteres Gebiet finden lassen. Hier haben jedoch auch die regionalen Genehmigungsbehörden versagt. Die Genehmigung für die Übung wurde am 8. August vom Landratsamt Pirna erteilt. Es ist im nachhinein schwer nachvollziehbar, wie es dazu kommen konnte.
Als 14 Tage vor Beginn der Übung, das Ansinnen der Bundeswehr durch die Medien bekannt wurde, löste dies eine Protestwelle auf vielen Ebenen aus.
Erst durch diese Proteste wurde die Bundeswehr darauf aufmerksam, daß man es hier mit einer hochsensiblen geschützten Landschaft zu tun hat. Anfangs mit Unverständnis reagierend, dann aber einlenkend überarbeitete die Bundeswehr noch einmal ihre Pläne und ließ sich vom Sächsischen Landtag ihr Vorhaben im nachhinein legitimieren. Besonders fragwürdig ist die Position des Umweltministers Vaatz, der die Entscheidung für oder gegen die Bundeswehrübung in der Nationalparkregion zur Loyalitätserklärung gegenüber Staat und Bundeswehr machte, in völliger Verkennung des eigentlichen Anliegens der Proteste.
Mit Sicherheit hat kein vernünftiger Mensch daran gedacht, daß die Bundeswehr sich anschickt, Teile der Sächsischen Schweiz umzupflügen und auch das Anliegen der Bundeswehr, für Akzeptanz zu werben, ist nachvollziehbar. Aber seit vielen Jahren wird auch um Akzeptanz für die besondere Sensibilität des Landschaftsschutzgebietes Sächsische Schweiz geworben. Die Durchführung von Bundes-wehrübungen mit Fluggeräten und Übungsmunition hingegen schmälert die Glaubwürdigkeit des Schutzanliegens. Wie soll dann beispielsweise dem Wanderer noch vermittelt werden, daá er die Wanderwege innerhalb des Schutzgebietes nicht verlassen und nicht lärmen darf?
Es bleibt zu hoffen, daß die Bundeswehr ihre nach Ab-schluß der Übung eingeräumten Fehler in der Vorbereitung und der Standortwahl auswertet und vielleicht selber zu dem Entschluß kommt, auf derartige Übungen in der gesamten Nationalparkregion zu verzichten.
Jürgen Dietze
Schutzgemeinschaft Sächsische Schweiz