Eigentlich sieht das nur wie ein kleiner Fehler aus. 5 oder 6 Jahre - was macht der Unterschied. Oder doch nicht? Steckt eventuell etwas mehr dahinter?
Der Verdienst der Ausweisung eines Nationalparks Sächsische Schweiz gebührt zweifellos den zu DDR-Zeiten aktiven Naturschützern. Sie haben unter schwierigen Bedingungen das Möglichste getan, um die Naturausstattung der Sächsischen Schweiz zu erhalten und zu bewahren. Auch wenn der Fortbestand des bisherigen LSG-Status im neuen Naturschutzrecht schon damals, 1990, gefährdet erschien, war die Ausweisung des Nationalparks ein Höhepunkt und ein wichtiges Ergebnis jahrzehntelanger Arbeit. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wäre zu einem späteren Zeitpunkt angesichts der Schieflage der Wertigkeit von Wirtschaft und Naturschutz kein Nationalpark Sächsische Schweiz mehr entstanden. Ein halbes Jahr später kam der neue Ministerpräsident Biedenkopf dann "bloß" noch zur feierlichen Einweihung. Insofern hätte bereits eine einfache Rechnung ergeben, daß der Nationalpark schon 6 Jahre alt ist, und daß er keine Idee des neuen Freistaates Sachsen war, auch wenn sich dessen Führung erfreulicherweise zu dem aus dem Einigungsvertrag übernommenen Nationalpark bekennt.
Für viele Naturschützer war und ist es immernoch eine traurige Erkenntnis, daß mit der neuen Gesetzgebung der BRD wichtige und gute naturschutzfachliche Grundsätze nicht mehr weiterzuführen waren, denn der Wechsel der Gesellschaftssysteme vollzog sich unter völliger Angleichung an die westdeutsche Ordnung. Erfahrungen und Wertevorstellungen der sächsischen Naturschützer waren nicht mehr gefragt. Das betrifft in der Sächsischen Schweiz wohl besonders das Verständnis vom Landschaftsschutzgebiet als Einheit von Natur- und Kulturlandschaft sowie den darin befindlichen Ortschaften (siehe auch den Beitrag von Dietrich Graf in diesem Heft).
Auch die Erfahrungen und Meinungen vieler bereits bis 1990 und auch heute noch aktiver ehrenamtlicher Naturschützer sind bei den staatlichen Stellen heute nicht mehr oder kaum noch gefragt. Ein neues Berufsnaturschützertum sei entstanden, ist eine vielfach zu hörende Kritik. Und oft scheint es so, daß selbst die Meinung der nach §29 anerkannten Naturschutzverbände nur deshalb wichtig ist, damit Behörden keine Verfahrensfehler begehen. Deshalb hatten NABU und BUND die Abgabe von Stellungnahmen in der Sächsischen Schweiz vorerst eingestellt.
Hinter dem eigentlich kleinen Streit um 5 oder 6 Jahre Nationalpark steckt also wohl doch etwas mehr: ein für die Öffentlichkeit eher unsichtbarer Konflikt zwischen zu DDR-Zeiten aktiven Naturschützern und dem heutigen staatlichen Naturschutz und seinen Verwaltungen. Ein Aufeinanderzugehen beider Seiten, ein Nutzen der Erfahrungen und ein ehrliches Interesse an Meinungen und Hinweisen sowie eine Diskussion zu aktuellen Problemen mit unvoreingenommener Herangehensweise wären der beste Weg für ein gemeinsames Handeln.