Treffen des Arbeitskreises "Klettern und Naturschutz Sächsische Schweiz" im August 1996
Bisher war es noch relativ einfach, ohne irgendwelche Ausweise im Nationalpark Klettern oder Boofen zu gehen. Die gültige Nationalparkverordnung besagt, daß die ausgewiesenen Wanderwege zum Zwecke des Klettersports verlassen werden dürfen und die anerkannten Gipfel auf dem kürzest möglichen Weg aufgesucht werden sollen. Wo vorhanden, sollen die mit der Dreiecksmarkierung gekennzeichneten Kletterpfade genutzt werden. Auch das Freiübernachten (Boofen) ist bisher laut Nationalparkverordnung "in Zusammenhang mit dem Klettersport" möglich, außer in der Kernzone, die u.a. den Großen Zschand, den östlichen Kleinen Zschand, das Winterberggebiet/ Poblätzschwände, das Rathener Gebiet und das Brandgebiet einschließlich der Ochelwände umfaßt.
Bereits im Frühjahr 1996 stellte die Nationalparkverwaltung den Bergsportverbänden ein Konzept vor, das eine Änderung o.g. Regelungen vorsieht. Im Mitteilungsblatt des SBB, dem "Neuen Sächsischen Bergsteiger", wurde bereits darüber berichtet.
Zwei Varianten wurden zur Diskussion gestellt: zum einen die Einführung eines Bergsteigerausweises, um nur noch Bergsteigern das Freiübernachten und Klettern zu gestatten (Variante A), und zum anderen eine Aufhebung der Vorrechte für die Bergsteiger, d.h. jedermann könnte dann zu den Gipfeln und zu den Boofen (Variante B).
Ende August traf sich u.a. zu diesem Thema der Arbeitskreis "Klettern & Naturschutz Sächsische Schweiz", dem die Bergsportverbände, die anerkannten Naturschutzverbände und die Umweltverwaltungen (Umweltministerium (SMU), Regierungspräsidium, Nationalparkverwaltung) angehören.
Da sich die bisherige unbürokratische Regelung relativ gut bewährt hatte, meinte u.a. der SBB, die Ursache der geplanten Änderung nicht zu erkennen. Dazu äußerte Dr. Jürgen Stein, Leiter der Nationalparkverwaltung: "Die Veranlassung der Änderung hat das Referat 51 des SMU gegeben, das einen nicht ausreichend definierten Rechtsbegriff festgestellt hat."
Naturfreunde und DWBV äußerten, daß ihrer Meinung nach der Vereinsausweis der Verbände ausreichend sein sollte (Variante A). Der SBB hält keine der beiden Varianten für günstig. Bei Variante B würde aus Sicht des SBB die einzige rechtliche Praxis für Klettern und Boofen verlorengehen und eine höhere Belastung von entlegenen Bergpfaden und aller Boofen erwartet. Sollte die Nationalparkverwaltung auf der Einführung eines Bergsteigerausweises bestehen (Variante A), dann könnte sich der SBB vorstellen, daß die Vereinsausweise der Bergsportverbände als Legitimation gelten. Die Anfang Oktober der Nationalparkverwaltung zugesandte Stellungnahme ist unten abgedruckt. Für den SBB ist vor allem pädagogische Wirkung zu einem naturschonenenden Verhalten wichtig, äußerte der 1. Vorsitzende des SBB, Ulrich Voigt, zum Treffen des Arbeitskreises. Er verwies darauf, daß die Vorrechte der Bergsteiger durch die wendig erachtet. Eine Publikation in Vereinsmitteilungen sollte erfolgen. Reinhard Wobst (SBB) verwies auf die Erfolge in der Vergangenheit bezüglich der tschechischen Bergsteiger, die vor Einführung von Kontrollen oft bei nassem Fels geklettert hatten.
Nach persönlichen Gesprächen des Hohnsteiner Bergsteigers Bernd Arnold und von Dr. Ulrich Voigt, dem 1. Vorsitzenden des Sächsischen Bergsteigerbundes, mit Regierungspräsident Weidelener, die getrennt geführt wurden, hat sich der Regierungspräsident nochmals ablehnend zu den Plänen Bernd Arnolds geäußert, am Massiv der Burg Hohnstein Sportkletterrouten einzurichten. Anfragen und Anträge von Bernd Arnold und der IG Klettern zum Klettern am Burgmassiv waren von der Nationalparkverwaltung, vom Umweltminister und vom Regierungspräsidium bereits mehrfach abgelehnt worden. Auch die Bergsportverbände SBB, Naturfreunde und SBWV/ DWBV und die Naturschutzverbände lehnen das Massivklettern in der Sächsischen Schweiz ab.
Kürzlich war Bernd Arnold mit dem Bürgermeister der Gemeinde Reinhardtsdorf-Schöna, Herrn Suddars, betreffs Massivrouten an den Zschirnsteinabbrüchen im Gespräch.
... die Stellungnahme des SBB ... entspricht der bereits zum Treffen des Arbeitskreises "Klettern & Naturschutz" Sächsische Schweiz am 26. August 1996 vorgetragenen Stellungnahme.
Danach lehnt der SBB grundsätzlich die Einführung eines separaten Bergsteigerausweises ab, da große Akzeptanzprobleme gesehen werden. Außerdem hält der SBB keine der beiden von der Nationalparkverwaltung vorgeschlagenen Varianten für günstig.
Vorschlag B ist mit einer Aberkennung der Rechte der Bergsteiger verbunden. Damit würde aus Sicht des SBB die einzige rechtliche Praxis für Klettern und Boofen verlorengehen. Vor allem wird eine höhere Belastung von entlegenen Bergpfaden und aller Boofen erwartet, wenn jedermann wieder überall hingehen kann, was dem Naturschutzgedanken widerspricht. Die Erfahrungen und Gespräche mit potentiellen Boofern besagen, daß eine Unkenntnis bei vielen Nichtbergsteigern, Studenten, Schülern usw. besteht, ob im Nationalpark überhaupt gebooft werden kann. Eine völlige Freigabe würde zu einer höheren Belastung der Boofen und der Naturausstattung führen.
Sollte die Nationalparkverwaltung auf der Einführung eines Bergsteigerausweises bestehen (Variante A), dann könnte sich der SBB vorstellen, daß zumindest der Vereinsausweis des SBB bzw. des Deutschen Alpenvereins sowie die Ausweise der anderen touristischen Vereine als Legitimation gelten sollten. Akzeptanzprobleme sehen wir dennoch. Kontrollen des Bergsteigerausweises sollten nicht pauschal, sondern nur bei begründetem Verdacht auf Verstöße gegen die Nationalparkverordnung erfolgen. Damit ließe sich die Akzeptanz erhöhen.
Eine weitere Diskussion sollte erfolgen.
Dr. Ulrich Voigt
1. Vorsitzender