NABU und DAV rufen die Bevölkerung zu einem schonenden Umgang mit Natur und Umwelt auf. Dazu gehören die sparsame Verwendung von Energie und anderen Ressourcen wie Wasser, Boden und Luft, sowie ein rücksichtsvolles Verhalten in der Natur.
Beide Verbände bekennen sich zum Recht der Bevölkerung auf Erholung in der freien Landschaft. Beide Verbände sind sich bewußt, daß traditionsreiche Sportarten wie Klettern und Bergsteigen einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der körperlichen und seelischen Gesundheit von Menschen zu leisten vermögen. Aus diesem Grund sollte zur Ausübung des Klettersports eine bestimmte Anzahl Felsen und Felsenbereiche freigegeben werden.
Beide Verbände sind sich einig, daß der Erhalt gefährdeter Biotoptypen wie offene Felsbildungen und Hochmoore sowie der Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten dort Vorrang vor den Belangen der Erholung hat, wo eine Zunahme der Gefährdung durch die Erholungsausübung zu erwarten ist. Deshalb ist in solchen empfindlichen Lebensräumen eine Lenkung der Besucher sowie die zeitliche und räumliche Einschränkung des Zugangs erforderlich.
Jedoch darf der Erholungssuchende nicht ohne gründliche Abwägung aus der Natur ferngehalten werden. Denn der erholungssuchende Mensch wird sich für die Natur nur dann einsetzen, wenn er sie erfahren kann. Der rechtliche Rahmen für die Ausübung des Natursports wird durch das Bundesnaturschutzgesetz und die Gesetzgebung der Länder abgesteckt. Die Verbände begrüßen Regelungen, wonach Felsen grundsätzlich geschützte Biotope sind.
Beide Verbände rufen ihre Mitglieder zur Einhaltung getroffener Vereinbarungen, die den oben genannten Grundsätzen entsprechen, auf und treffen Maßnahmen, die ein umweltschonendes Verhalten bei den Erholungssuchenden gewährleisten.
Josef Klenner
Erster Vorsitzender des Deutschen Alpenvereins (DAV) e.V.
Jochen Flasbarth
Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) e.V.